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Abrechnung

Die Berechnung einer tierärztlichen Leistung richtet sich nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT), ist also gesetzlich festgelegt. Die Ausgestaltung der GOT ist vom Gesetzgeber zum 22.11.2022 neu geregelt worden.

Informationen hierzu, sowie eine komplette Fassung der GOT finden Sie auf der Seite des Bundesverbandes praktischer Tierärzte.

Wir bitten um Verständnis dafür, dass wir nach der tierärtzlichen Konsultation direkt mit Ihnen abrechnen. Beim Verschicken von Rechnungen und Erinnerungen entsteht ein erheblicher Verwaltungsaufwand. Diese Zeit ist in Beratung und Behandlung Ihres Tieres besser investiert. Selbstverständlich akzeptieren wir neben Bargeld auch Ihre EC-, Debit- oder Kreditkarte.

Eine direkte Abrechnung mit Krankenversicherungen ist leider nicht möglich.